Aufenthaltsrecht – Ihr Weg zur Aufenthaltserlaubnis
Die Hürden auf dem Weg zur Aufenthaltserlaubnis können einschüchternd wirken. Wir kennen uns aus und können Ihnen zu Ihrem Recht verhelfen.
Ihr Weg zur Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis
- Individuelle Erstberatung und Strategieentwicklung
- Zusammenstellung von Dokumenten und Antragsstellung
- Kommunikation und Nachverfolgung mit den Behörden
- Erhalt der Aufenthaltserlaubnis

Gut betreut zum sicheren Aufenthaltsstatus
Das Aufenthaltsrecht regelt, unter welchen Bedingungen Sie in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis oder Duldung erhalten können, sowie Ihre Rechte bezüglich Arbeit, Wohnort und eventueller Ausreise. Eine Aufenthaltserlaubnis kann für verschiedene Gründe wie Arbeit, Ausbildung, Studium, Familie oder humanitäre Anliegen beantragt werden.
Auch wenn nicht alle Bedingungen erfüllt sind, können Sie unter Umständen eine Duldung erhalten. Unsere Kanzlei ist auf die Vertretung vor Ausländerbehörden spezialisiert und unterstützt Sie mit umfassendem Wissen und strategischem Vorgehen, um Ihre gewünschten Aufenthaltsrechte zu sichern.
Beantragen Sie die Niederlassungserlaubnis mit uns
Mit der Niederlassungserlaubnis erhalten einen Aufenthaltstitel, der unbefristet gilt. Sie müssen dann nicht mehr in regelmäßigen Abständen die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis beantragen. Um die Niederlassungserlaubnis zu erhalten, müssen aber einige Voraussetzungen, wie zum Beispiel Sprachkenntnisse, vorliegen. Welche Voraussetzungen das genau sind, hängt von einigen Faktoren ab. Lassen Sie sich von uns dazu beraten!
Jetzt Kontakt aufnehmenWarum CWR Rechtsanwälte?
Unsere Kanzlei hat sich auf die Beratung von Menschen in Migrationsfragen und die Vertretung bei den jeweiligen Behörden spezialisiert. Mit unserer langjährigen Erfahrung und einem tiefen Verständnis der deutschen und europäischen Rechtslage bieten wir Ihnen eine kompetente und strategische Beratung und Vertretung. Wir kämpfen für Ihre Rechte und begleiten Sie auf Augenhöhe durch jeden Schritt des Prozesses.
Unser engagiertes Team von Anwält:innen arbeitet hart daran, Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten und steht Ihnen bei allen Fragen rund um das komplexe Thema der Migration zur Seite.
Unsere Expertise
Wir sind ein professionell ausgebildetes Team mit dem Schwerpunkt Migrationsrecht, das Sie in allen Belangen des Aufenthaltsrechts begleitet und bei Antragsstellung und im Verfahren vor den Behörden und Gerichten vertritt.
Wir bringen Behörden auf Ihre Seite!
Wir wissen, wie wir am besten auf die verschiedenen Ämter, Behörden und staatlichen Stellen zugehen müssen, die für Sie zuständig sind. Wir haben Erfahrung, welche Dokumente und Informationen relevant sind und bringen Sie stets auf den neuesten Stand.
Wir unterstützen Sie u.a. bei
Vertretung vor der Ausländerbehörde
Vertretung in Verfahren bei Gericht
Vertretung gegenüber Polizei und Strafgerichten
Unser Team an erfahrenen Anwält:innen

Dr. Anna Börger

Moritz Cuber

Jonas Weßling

Eva Reichert

Sophie Dittmeyer
FAQs – Häufig gestellte Fragen zum Aufenthaltsrecht
Das Aufenthaltsrecht regelt, unter welchen Bedingungen ausländische Personen in Deutschland leben und arbeiten dürfen. Es umfasst verschiedene Arten von Aufenthaltserlaubnissen und Visa.
Es gibt mehrere Arten, darunter:
- Aufenthaltserlaubnis: Hier wird nach dem Aufenthaltszweck unterschieden. Es gelten unterschiedliche Regelungen für Studierende, Arbeitnehmer:innen, und Familienangehörige.
- Niederlassungserlaubnis: Hierbei handelt es sich um einen unbefristeten Aufenthalt, der meist nach mehreren Jahren Aufenthalt beantragt werden kann.
- Blaue Karte EU: Für hochqualifizierte Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Ländern.
- Visum: Vorübergehende Aufenthalte, z.B. für Tourismus oder Kurzzeitstudium und für langfristige Aufenthalte (Siehe auch: Visum).
Die Beantragung erfolgt in der Regel bei der zuständigen Ausländerbehörde oder bei der zuständigen deutschen Botschaft im Ausland. Dem Antrag sind verschiedene Dokumente beizufügen.
Die Voraussetzungen variieren je nach Art der Aufenthaltserlaubnis, beinhalten aber oft:
- Nachweis von finanzieller Unabhängigkeit
- Krankenversicherung
- Verfolgen eines bestimmten Aufenthaltszwecks (z. B. Studium, Arbeit)
- Einhaltung der Aufenthaltsdauer und -bedingungen
Daneben gibt es die Möglichkeit, aus humanitären Gründen wie Krankheit oder nach einem erfolgreich durchlaufenen Asylverfahren eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten.
Sie haben das Recht, eine Klage gegen die Entscheidung einzulegen. In vielen Fällen können Sie rechtliche Schritte einleiten, um die Entscheidung überprüfen zu lassen und sofort den Aufenthalt in Deutschland zu sichern.
In der Regel ist das Arbeiten mit einer Aufenthaltserlaubnis erlaubt. Bei bestimmten Aufenthaltstiteln können Einschränkungen bestehen.
Die Gültigkeitsdauer hängt vom jeweiligen Aufenthaltstitel ab und kann von wenigen Monaten bis zu mehreren Jahren reichen. Eine Verlängerung ist häufig möglich. Lassen Sie sich gerne von uns beraten, und beauftragen Sie uns, damit erforderliche Anträge fristgerecht gestellt werden.
Ein Visum erlaubt zunächst die legale Einreise, während eine Aufenthaltserlaubnis dann nach der Einreise nach Deutschland erteilt wird. Ein Visum ist in der Regel Voraussetzung für die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis.
Ihr Weg zur Aufenthaltserlaubnis
Der Weg zur Aufenthaltserlaubnis muss nicht kompliziert sein. Lassen Sie uns gemeinsam die Hürden überwinden – wir unterstützen Sie mit Fachwissen und Erfahrung.