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Aufenthaltsrecht – Ihr Weg zur Aufenthaltserlaubnis

Die Hürden auf dem Weg zur Aufenthaltserlaubnis können einschüchternd wirken. Wir kennen uns aus und können Ihnen zu Ihrem Recht verhelfen.

Ihr Weg zur Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis

  • Individuelle Erstberatung und Strategieentwicklung
  • Zusammenstellung von Dokumenten und Antragsstellung
  • Kommunikation und Nachverfolgung mit den Behörden
  • Erhalt der Aufenthaltserlaubnis
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Nahaufnahme einer Weltkarte mit Fokus auf Westeuropa, Nordafrika und angrenzende Regionen.

Gut betreut zum sicheren Aufenthaltsstatus

Das Aufenthaltsrecht regelt, unter welchen Bedingungen Sie in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis oder Duldung erhalten können, sowie Ihre Rechte bezüglich Arbeit, Wohnort und eventueller Ausreise. Eine Aufenthaltserlaubnis kann für verschiedene Gründe wie Arbeit, Ausbildung, Studium, Familie oder humanitäre Anliegen beantragt werden.

Auch wenn nicht alle Bedingungen erfüllt sind, können Sie unter Umständen eine Duldung erhalten. Unsere Kanzlei ist auf die Vertretung vor Ausländerbehörden spezialisiert und unterstützt Sie mit umfassendem Wissen und strategischem Vorgehen, um Ihre gewünschten Aufenthaltsrechte zu sichern.

Eine Gruppe von Frauen, die sich im Freien unterhalten, mit Bäumen im Hintergrund.
Schriftzug "CWR RECHTSANWÄLTE" auf einer mattierten Glasoberfläche.
Eine Gruppe von drei Personen unterhält sich draußen; im Hintergrund sind Bäume und ein Gebäude zu sehen.
Visitenkarte mit der Aufschrift "CWR RECHTSANWÄLTE" auf einem Holztisch.
Eine Gruppe von Menschen unterhält sich im Freien, zwei Frauen sind im Vordergrund sichtbar, eine lächelnd in einem gemusterten Oberteil.
Weltkarte mit der Aufschrift "PERSPEKTIVEN WECHSELN!" am oberen Rand.

Beantragen Sie die Niederlassungserlaubnis mit uns

Mit der Niederlassungserlaubnis erhalten einen Aufenthaltstitel, der unbefristet gilt. Sie müssen dann nicht mehr in regelmäßigen Abständen die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis beantragen. Um die Niederlassungserlaubnis zu erhalten, müssen aber einige Voraussetzungen, wie zum Beispiel Sprachkenntnisse, vorliegen. Welche Voraussetzungen das genau sind, hängt von einigen Faktoren ab. Lassen Sie sich von uns dazu beraten!

Jetzt Kontakt aufnehmen

E-Mail

info@cwr-rechtsanwaelte.de

Telefon

+49 (0)221/589-27-330

Adresse

Heumarkt 52, 50667 Köln

Warum CWR Rechtsanwälte?

Unsere Kanzlei hat sich auf die Beratung von Menschen in Migrationsfragen und die Vertretung bei den jeweiligen Behörden spezialisiert. Mit unserer langjährigen Erfahrung und einem tiefen Verständnis der deutschen und europäischen Rechtslage bieten wir Ihnen eine kompetente und strategische Beratung und Vertretung. Wir kämpfen für Ihre Rechte und begleiten Sie auf Augenhöhe durch jeden Schritt des Prozesses.

Unser engagiertes Team von Anwält:innen arbeitet hart daran, Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten und steht Ihnen bei allen Fragen rund um das komplexe Thema der Migration zur Seite.

Unsere Expertise

Wir sind ein professionell ausgebildetes Team mit dem Schwerpunkt Migrationsrecht, das Sie in allen Belangen des Aufenthaltsrechts begleitet und bei Antragsstellung und im Verfahren vor den Behörden und Gerichten vertritt.

Wir bringen Behörden auf Ihre Seite!

Wir wissen, wie wir am besten auf die verschiedenen Ämter, Behörden und staatlichen Stellen zugehen müssen, die für Sie zuständig sind. Wir haben Erfahrung, welche Dokumente und Informationen relevant sind und bringen Sie stets auf den neuesten Stand.

Jetzt beraten lassen
»Frau Dittmeyer half meinem Freund, der jahrelang nur geduldet war, bei der Verfestigung seines Aufenthalts. Die Kommunikation war super, Frau Dittmeyer hat ihre Schritte nachvollziehbar erklärt und uns alle rechtlichen Möglichkeiten aufgezeigt. Sie war für uns in dringenden Sachen jederzeit erreichbar. Wir werden auch in Zukunft gerne wieder auf sie zurück kommen!«
M
M. C.
Quelle: anwalt.de
»Ich hatte das Vergnügen, mit Frau Dr. Anna Börger zusammenzuarbeiten, und ich könnte nicht zufriedener sein! Von Anfang an hat sie sich Zeit genommen, um mein Anliegen gründlich zu verstehen und mir eine klare Strategie zu präsentieren. Die Kommunikation war stets transparent und professionell. Dank ihrer Expertise und Engagement wurde mein Anliegen schnell und zu meiner vollsten Zufriedenheit gelöst. Ich kann Frau Dr. Börger nur wärmstens empfehlen! Vielen Dank für Ihre Unterstützung!«
Eine schwarz-weiße, unscharfe Aufnahme einer Person im Profil, mit langen Haaren und hellem Oberteil.
Marion Ersü
Quelle: Google Business
»Frau Börger ist meine Rechtsanwältin und bin sehr zufrieden mit ihrer Arbeit. Meine Anliegen war in 2 Monate erledigt. Immer wieder bei ihr. Super nett, freundlich. Kann ich nur weiter empfehlen.«
B
Bojan Petkovic
Quelle: Google Business
»Ich könnte nicht dankbarer sein für den Service den Herr Weßling und sein gesamtes Team geleistet haben. Seine schnelle Reaktion und sein Wissen, wie man schwierige Situationen bewältigt sind einer der Gründe, warum ich mit seiner Arbeit sehr zufrieden bin. Ich würde Herr Weßling und sein Team auf jeden Fall weiterempfehlen.«
N
Nathnael Tewodros
Quelle: Google Business
»Asylbewerberleistungen – Schnelle und und unkomplizierte Abwicklung eines Problems mit der Bezahlung einer Krankenhausbehandlung! Danke!«
J
J. B.
Quelle: anwalt.de

Wir unterstützen Sie u.a. bei

Vertretung vor der Ausländerbehörde

Wir vertreten Sie vor den Ausländerbehörden.

Vertretung in Verfahren bei Gericht

Wir prüfen die Erfolgsaussichten einer Klage gegen negative Entscheidungen der Ausländerbehörde und vertreten Sie kompetent vor Gericht.

Vertretung gegenüber Polizei und Strafgerichten

Wir bieten spezialisierte Beratung bei Ermittlungsverfahren mit migrationsrechtlichem Bezug und verteidigen in entsprechenden Strafprozessen.

Unser Team an erfahrenen Anwält:innen

Eine Frau mit langen blonden Haaren steht in einem hellen Raum vor einem Fenster und trägt ein dunkelblaues Oberteil.

Dr. Anna Börger

Rechtsanwältin für Migrationsrecht
Eine Person im schwarzen Hemd blickt in die Kamera; unscharfer Hintergrund mit Fenstern.

Moritz Cuber

Rechtsanwalt für Migrationsrecht & Strafrecht
Ein Mann mit braunem Haar und Bart trägt ein graues Hemd und blickt in die Kamera; im Hintergrund sind unscharfe Pflanzen zu sehen.

Jonas Weßling

Rechtsanwalt für Migrationsrecht
Eine Frau mit braunem Haar trägt ein schwarzes Oberteil und lächelt in die Kamera, vor einem unscharfen Hintergrund.

Eva Reichert

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Migrationsrecht
Eine Frau mit braunem, schulterlangem Haar und Brille, in einem dunklen Oberteil, steht vor einem verschwommenen, hellen Hintergrund.

Sophie Dittmeyer

Rechtsanwältin für Migrationsrecht

FAQs – Häufig gestellte Fragen zum Aufenthaltsrecht

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Aufenthaltsrecht

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Das Aufenthaltsrecht regelt, unter welchen Bedingungen ausländische Personen in Deutschland leben und arbeiten dürfen. Es umfasst verschiedene Arten von Aufenthaltserlaubnissen und Visa.

Es gibt mehrere Arten, darunter:

  1. Aufenthaltserlaubnis: Hier wird nach dem Aufenthaltszweck unterschieden. Es gelten unterschiedliche Regelungen für Studierende, Arbeitnehmer:innen, und Familienangehörige.
  2. Niederlassungserlaubnis: Hierbei handelt es sich um einen unbefristeten Aufenthalt, der meist nach mehreren Jahren Aufenthalt beantragt werden kann.
  3. Blaue Karte EU: Für hochqualifizierte Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Ländern.
  4. Visum: Vorübergehende Aufenthalte, z.B. für Tourismus oder Kurzzeitstudium und für langfristige Aufenthalte (Siehe auch: Visum).

Die Beantragung erfolgt in der Regel bei der zuständigen Ausländerbehörde oder bei der zuständigen deutschen Botschaft im Ausland. Dem Antrag sind verschiedene Dokumente beizufügen.

Die Voraussetzungen variieren je nach Art der Aufenthaltserlaubnis, beinhalten aber oft:

  1. Nachweis von finanzieller Unabhängigkeit
  2. Krankenversicherung
  3. Verfolgen eines bestimmten Aufenthaltszwecks (z. B. Studium, Arbeit)
  4. Einhaltung der Aufenthaltsdauer und -bedingungen

Daneben gibt es die Möglichkeit, aus humanitären Gründen wie Krankheit oder nach einem erfolgreich durchlaufenen Asylverfahren eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten.

Sie haben das Recht, eine Klage gegen die Entscheidung einzulegen. In vielen Fällen können Sie rechtliche Schritte einleiten, um die Entscheidung überprüfen zu lassen und sofort den Aufenthalt in Deutschland zu sichern.

In der Regel ist das Arbeiten mit einer Aufenthaltserlaubnis erlaubt. Bei bestimmten Aufenthaltstiteln können Einschränkungen bestehen.

Die Gültigkeitsdauer hängt vom jeweiligen Aufenthaltstitel ab und kann von wenigen Monaten bis zu mehreren Jahren reichen. Eine Verlängerung ist häufig möglich. Lassen Sie sich gerne von uns beraten, und beauftragen Sie uns, damit erforderliche Anträge fristgerecht gestellt werden.

Ein Visum erlaubt zunächst die legale Einreise, während eine Aufenthaltserlaubnis dann nach der Einreise nach Deutschland erteilt wird. Ein Visum ist in der Regel Voraussetzung für die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis.

Ihr Weg zur Aufenthaltserlaubnis

Der Weg zur Aufenthaltserlaubnis muss nicht kompliziert sein. Lassen Sie uns gemeinsam die Hürden überwinden – wir unterstützen Sie mit Fachwissen und Erfahrung.

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