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Umzug nach Deutschland als EU-Bürger:in

Als Unionsbürger:in haben Sie das Privileg, ohne Visum einzureisen und bis zu drei Monate ohne weitere Voraussetzungen in Deutschland zu bleiben. Doch was passiert danach? Wir können sicherstellen, dass Ihr Wunsch nach einem dauerhaften Aufenthalt Wirklichkeit wird.

Ihr Weg zur Erlangung der Aufenthaltskarte

  • Anmeldung bei den deutschen Meldebehörden
  • Beantragung einer Aufenthaltskarte
  • Beratung zum Nachzug Ihrer Familie
  • Beantragung von Aufenthaltskarten für Ihre Familienmitglieder
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Eine Hand zeigt auf eine detaillierte Seelandkarte mit Inseln und Wasserwegen.

Gut betreut zur Aufenthaltskarte für Sie und Ihre Familie

Wenn Sie als EU-Bürger:in planen, nach Deutschland zu ziehen, haben wir gute Nachrichten. Der Prozess ist unkompliziert. Sie dürfen ohne besondere Erlaubnis eine Erwerbstätigkeit aufnehmen. Jedoch ist es sinnvoll, sich über dieses Recht auf Freizügigkeit auch eine Bescheinigung ausstellen zu lassen.

Ihre Familienangehörige genießen dasselbe Recht auf Freizügigkeit wie Sie, auch wenn sie selbst keine Staatsangehörigkeit der EU haben. Dazu gehören Ehepartner:innen, Lebenspartner:innen und Kinder unter 21 Jahren sowie weitere Angehörige, denen sie Unterhalt gewähren. Wenn Sie bereits seit fünf Jahren hier sind, genießen Sie sogar das Daueraufenthaltsrecht.

Schriftzug "CWR RECHTSANWÄLTE" auf einer mattierten Glasoberfläche.
Eine Gruppe von Frauen, die sich im Freien unterhalten, mit Bäumen im Hintergrund.
Visitenkarte mit der Aufschrift "CWR RECHTSANWÄLTE" auf einem Holztisch.
Eine Gruppe von drei Personen unterhält sich draußen; im Hintergrund sind Bäume und ein Gebäude zu sehen.
Weltkarte mit der Aufschrift "PERSPEKTIVEN WECHSELN!" am oberen Rand.
Eine Gruppe von Menschen unterhält sich im Freien, zwei Frauen sind im Vordergrund sichtbar, eine lächelnd in einem gemusterten Oberteil.

Warum CWR Rechtsanwälte?

Als erfahrene Kanzlei im Migrationsrecht stehen wir Ihnen zur Seite, um den gesamten Prozess reibungslos und stressfrei zu gestalten. Mit unserer langjährigen Erfahrung und einem tiefen Verständnis der deutschen und europäischen Rechtslage bieten wir Ihnen eine kompetente und strategische Beratung. Wir kämpfen für Ihre Rechte und begleiten Sie auf Augenhöhe durch jeden Schritt des Prozesses.

Unser engagiertes Team von Anwält:innen arbeitet hart daran, Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten und steht Ihnen bei allen Fragen rund um das komplexe Thema der Migration zur Seite.

Unsere Expertise

Wir sind ein professionell ausgebildetes Team mit dem Schwerpunkt Migrationsrecht, das Sie in allen Belangen des Aufenthaltsrechts begleitet und bei Antragsstellung und im Verfahren vor den Behörden und Gerichten vertritt.

Wir bringen Behörden auf Ihre Seite!

Wir wissen, wie wir am besten auf die verschiedenen Ämter, Behörden und staatlichen Stellen zugehen müssen, die für Sie zuständig sind. Wir haben Erfahrung, welche Dokumente und Informationen relevant sind und bringen Sie stets auf den neuesten Stand.

Jetzt beraten lassen
»Wegen eines angeblichen Betrugsfall wurde ein Strafverfahren gegen mich eröffnet. Herr Cuber konnte das Verfahren bei der Staatsanwaltschaft einstellen lassen, so das ich gar nicht erst vor Gericht musste. Vielen dank nochmal. Eine klare Empfehlung!!!«
B
B. E.
Quelle: anwalt.de
»Schnelle Abwicklung und flexible Kommunikation. Vielen Dank.«
Ein Mann hockt auf einem Platz mit einer Flasche in der Hand, umgeben von Tauben.
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Quelle: Google Business
»Herr Weßling ist nicht nur kompetent in seinem Rechtsgebiet, sondern auch sehr menschlich und respektvoll im Umgang mit seinen Mandanten. Er besitzt eine sehr angenehme Kommunikationsart, arbeitet zuverlässig und flexibel. Man fühlt sich bei Ihm sehr gut aufgehoben. Ich empfehle Herrn Weßling sehr gern weiter.«
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N. J.
Quelle: anwalt.de
»Toll! Vielen Dank für tolle und ehrliche Beratung, die sehr schnell sehr gute Ergebnisse gebracht hat! Ihre Kanzlei scheint ein Geheimtipp zu sein, wir sind froh, dass wir ihn bekommen haben! Danke!«
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»Sehr ehrlicher, hilfsbereiter und kompetenter Anwalt. Herr Cuber hat mich in meinem Asylverfahren vertreten, er hat mich sehr gut vorbereitet und alle Fragen beantwortet und sich viel Zeit für mich genommen. Ich kann ihn auf jeden Fall weiterempfehlen!«
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H. D.
Quelle: anwalt.de

Wir unterstützen Sie u.a. bei

Vertretung vor der Meldebehörde

Wir helfen Ihnen nach der Einreise nach Deutschland die notwendigen Schritte einzuleiten.

Vertretung vor der Ausländerbehörde

Wir vertreten Sie, damit Sie schnell einen Nachweis über Ihr Freizügigkeitsrecht bekommen.

Vertretung vor den Verwaltungsgerichten

Sollte ein Gerichtsverfahren notwendig sein, vertreten wir Sie auch hier.

Unser Team an erfahrenen Anwält:innen

Eine Frau mit langen blonden Haaren steht in einem hellen Raum vor einem Fenster und trägt ein dunkelblaues Oberteil.

Dr. Anna Börger

Rechtsanwältin für Migrationsrecht
Eine Person im schwarzen Hemd blickt in die Kamera; unscharfer Hintergrund mit Fenstern.

Moritz Cuber

Rechtsanwalt für Migrationsrecht & Strafrecht
Ein Mann mit braunem Haar und Bart trägt ein graues Hemd und blickt in die Kamera; im Hintergrund sind unscharfe Pflanzen zu sehen.

Jonas Weßling

Rechtsanwalt für Migrationsrecht
Eine Frau mit braunem Haar trägt ein schwarzes Oberteil und lächelt in die Kamera, vor einem unscharfen Hintergrund.

Eva Reichert

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Migrationsrecht
Eine Frau mit braunem, schulterlangem Haar und Brille, in einem dunklen Oberteil, steht vor einem verschwommenen, hellen Hintergrund.

Sophie Dittmeyer

Rechtsanwältin für Migrationsrecht

FAQs – Häufig gestellte Fragen zur Freizügigkeit

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Freizügigkeit

E-Mail

info@cwr-rechtsanwaelte.de

Telefon

+49 (0)221/589-27-330

Adresse

Heumarkt 52, 50667 Köln

Das Freizügigkeitsrecht ermöglicht EU-Bürger:innen, sich in jedem EU-Land, einschließlich Deutschland, frei zu bewegen und dort zu wohnen, zu arbeiten oder zu studieren.

Alle Bürger der Europäischen Union (EU) haben das Recht auf Freizügigkeit in den Mitgliedstaaten der EU, einschließlich Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz.

EU-Bürger können sich bis zu drei Monate ohne besondere Anforderungen in Deutschland aufhalten. Bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Lassen Sie sich von uns dazu beraten.

Um länger als drei Monate in Deutschland zu bleiben, müssen Sie nachweisen:

  1. Sie sind Arbeitnehmer:in oder selbstständig oder verfügen über höheres Vermögen
  2. Sie haben ausreichende finanzielle Mittel zur Deckung Ihres Lebensunterhalts
  3. Sie sind in Deutschland in einer Ausbildung oder als Student eingeschrieben und haben eine ausreichende Krankenversicherung

Ja, wenn Sie länger als drei Monate in Deutschland bleiben, müssen Sie sich bei der zuständigen Meldebehörde anmelden und eine Aufenthaltskarte beantragen, die Ihr Recht auf Freizügigkeit bestätigt.

Die Aufenthaltskarte ist ein Dokument, das EU-Bürgern bescheinigt, dass sie das Recht haben, sich in Deutschland aufzuhalten. Sie können diese beantragen, wenn Sie länger als drei Monate bleiben möchten.

Ja, EU-Bürger haben das Recht, in Deutschland zu arbeiten, ohne eine Arbeitserlaubnis beantragen zu müssen. Dies gilt für Arbeitnehmer:innen sowie für Selbstständige.

Ja, EU-Bürger können das Recht haben, ihre Familienangehörigen nachzuholen. Dies können je nach Fallgestaltung neben den Ehepartner:innen und Kindern auch die Eltern und weitere Verwandte sein.

Ihr Weg zu einem dauerhaften Aufenthalt

Der Weg zu einem dauerhaften Aufenthalt muss nicht kompliziert sein. Lassen Sie uns gemeinsam die Hürden überwinden – wir unterstützen Sie mit Fachwissen und Erfahrung.

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