Umzug nach Deutschland als EU-Bürger:in
Als Unionsbürger:in haben Sie das Privileg, ohne Visum einzureisen und bis zu drei Monate ohne weitere Voraussetzungen in Deutschland zu bleiben. Doch was passiert danach? Wir können sicherstellen, dass Ihr Wunsch nach einem dauerhaften Aufenthalt Wirklichkeit wird.
Ihr Weg zur Erlangung der Aufenthaltskarte
- Anmeldung bei den deutschen Meldebehörden
- Beantragung einer Aufenthaltskarte
- Beratung zum Nachzug Ihrer Familie
- Beantragung von Aufenthaltskarten für Ihre Familienmitglieder

Gut betreut zur Aufenthaltskarte für Sie und Ihre Familie
Wenn Sie als EU-Bürger:in planen, nach Deutschland zu ziehen, haben wir gute Nachrichten. Der Prozess ist unkompliziert. Sie dürfen ohne besondere Erlaubnis eine Erwerbstätigkeit aufnehmen. Jedoch ist es sinnvoll, sich über dieses Recht auf Freizügigkeit auch eine Bescheinigung ausstellen zu lassen.
Ihre Familienangehörige genießen dasselbe Recht auf Freizügigkeit wie Sie, auch wenn sie selbst keine Staatsangehörigkeit der EU haben. Dazu gehören Ehepartner:innen, Lebenspartner:innen und Kinder unter 21 Jahren sowie weitere Angehörige, denen sie Unterhalt gewähren. Wenn Sie bereits seit fünf Jahren hier sind, genießen Sie sogar das Daueraufenthaltsrecht.
Warum CWR Rechtsanwälte?
Als erfahrene Kanzlei im Migrationsrecht stehen wir Ihnen zur Seite, um den gesamten Prozess reibungslos und stressfrei zu gestalten. Mit unserer langjährigen Erfahrung und einem tiefen Verständnis der deutschen und europäischen Rechtslage bieten wir Ihnen eine kompetente und strategische Beratung. Wir kämpfen für Ihre Rechte und begleiten Sie auf Augenhöhe durch jeden Schritt des Prozesses.
Unser engagiertes Team von Anwält:innen arbeitet hart daran, Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten und steht Ihnen bei allen Fragen rund um das komplexe Thema der Migration zur Seite.
Unsere Expertise
Wir sind ein professionell ausgebildetes Team mit dem Schwerpunkt Migrationsrecht, das Sie in allen Belangen des Aufenthaltsrechts begleitet und bei Antragsstellung und im Verfahren vor den Behörden und Gerichten vertritt.
Wir bringen Behörden auf Ihre Seite!
Wir wissen, wie wir am besten auf die verschiedenen Ämter, Behörden und staatlichen Stellen zugehen müssen, die für Sie zuständig sind. Wir haben Erfahrung, welche Dokumente und Informationen relevant sind und bringen Sie stets auf den neuesten Stand.
Wir unterstützen Sie u.a. bei
Vertretung vor der Meldebehörde
Vertretung vor der Ausländerbehörde
Vertretung vor den Verwaltungsgerichten
Unser Team an erfahrenen Anwält:innen

Dr. Anna Börger

Moritz Cuber

Jonas Weßling

Eva Reichert

Sophie Dittmeyer
FAQs – Häufig gestellte Fragen zur Freizügigkeit
Das Freizügigkeitsrecht ermöglicht EU-Bürger:innen, sich in jedem EU-Land, einschließlich Deutschland, frei zu bewegen und dort zu wohnen, zu arbeiten oder zu studieren.
Alle Bürger der Europäischen Union (EU) haben das Recht auf Freizügigkeit in den Mitgliedstaaten der EU, einschließlich Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz.
EU-Bürger können sich bis zu drei Monate ohne besondere Anforderungen in Deutschland aufhalten. Bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Lassen Sie sich von uns dazu beraten.
Um länger als drei Monate in Deutschland zu bleiben, müssen Sie nachweisen:
- Sie sind Arbeitnehmer:in oder selbstständig oder verfügen über höheres Vermögen
- Sie haben ausreichende finanzielle Mittel zur Deckung Ihres Lebensunterhalts
- Sie sind in Deutschland in einer Ausbildung oder als Student eingeschrieben und haben eine ausreichende Krankenversicherung
Ja, wenn Sie länger als drei Monate in Deutschland bleiben, müssen Sie sich bei der zuständigen Meldebehörde anmelden und eine Aufenthaltskarte beantragen, die Ihr Recht auf Freizügigkeit bestätigt.
Die Aufenthaltskarte ist ein Dokument, das EU-Bürgern bescheinigt, dass sie das Recht haben, sich in Deutschland aufzuhalten. Sie können diese beantragen, wenn Sie länger als drei Monate bleiben möchten.
Ja, EU-Bürger haben das Recht, in Deutschland zu arbeiten, ohne eine Arbeitserlaubnis beantragen zu müssen. Dies gilt für Arbeitnehmer:innen sowie für Selbstständige.
Ja, EU-Bürger können das Recht haben, ihre Familienangehörigen nachzuholen. Dies können je nach Fallgestaltung neben den Ehepartner:innen und Kindern auch die Eltern und weitere Verwandte sein.
Ihr Weg zu einem dauerhaften Aufenthalt
Der Weg zu einem dauerhaften Aufenthalt muss nicht kompliziert sein. Lassen Sie uns gemeinsam die Hürden überwinden – wir unterstützen Sie mit Fachwissen und Erfahrung.