Ihr Weg in die deutsche Staatsangehörigkeit: Vertrauen Sie auf unsere Expertise
Mit dem deutschen Pass ergeben sich neue Möglichkeiten. Sie können in Deutschland wählen und in viele Länder weltweit einreisen. Doch können Einbürgerungsverfahren lange dauern und auch schwierige Rechtsfragen aufwerfen – wir beraten Sie gerne!
Ihr Weg zur Einbürgerung
- Individuelle Erstberatung und Strategieentwicklung
- Zusammenstellung von Dokumenten und Antragsstellung
- Kommunikation und Nachverfolgung mit den Behörden
- Beratung zur und Umsetzung der Beschleunigung des Verfahrens

Verstehen Sie die Einbürgerungsvoraussetzungen
Um eingebürgert zu werden, müssen Sie in der Regel fünf Jahre in Deutschland gelebt haben. In besonderen Fällen kann die erforderliche Zeit auf bis zu drei Jahre verkürzt werden. Nicht jede Aufenthaltserlaubnis berechtigt jedoch zur Einbürgerung. Lassen Sie sich von uns beraten, ob ein Statuswechsel in eine andere Aufenthaltserlaubnis notwendig und möglich ist.
Für die Einbürgerung wird nicht mehr vorausgesetzt, dass Sie Ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben. Umgekehrt verlieren Sie Ihre deutsche Staatsangehörigkeit auch nicht mehr durch Annahme einer ausländischen Staatsangehörigkeit.
Beschleunigen Sie Ihr Einbürgerungsverfahren
Die Dauer der Einbürgerungsverfahren kann frustrierend lang sein. Termine zur Abgabe der Einbürgerungsunterlagen liegen oft weit in der Zukunft. Eine Untätigkeitsklage kann helfen, das Verfahren zu beschleunigen. Manchmal reicht schon die Androhung einer solchen Klage, um einen schnelleren Termin zu erhalten.
Sind Sie bereits im Einbürgerungsverfahren und die Behörde entscheidet nicht?
Lassen Sie sich von uns beraten, um Ihr Verfahren zu beschleunigen.
Statusfeststellungsverfahren
Wird das Bestehen Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit von den deutschen Behörden in Frage gestellt? Ein Feststellungsantrag kann helfen. Diese Anträge können bei deutschen Botschaften im Ausland gestellt werden. Zuständig ist das Bundesverwaltungsamt in Köln. Wir beraten und vertreten Sie gerne in diesen Verfahren.
Die deutsche Staatsangehörigkeit wird durch Geburt erworben, wenn ein Elternteil deutsch ist. Leben Sie gewöhnlich im Ausland und haben Fragen zum möglichen Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit Ihres Kindes? Wir bieten digitale Beratungstermine an, um Ihnen zu helfen.
Warum CWR Rechtsanwälte?
Unsere breite Erfahrung und unser tiefes Verständnis der rechtlichen Rahmenbedingungen machen uns zu Ihrem idealen Partner auf dem Weg zur deutschen Staatsangehörigkeit. Kontaktieren Sie uns noch heute und starten Sie gemeinsam mit uns in eine erfolgreiche Zukunft!
Unser engagiertes Team von Anwält:innen arbeitet hart daran, Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten und steht Ihnen bei allen Fragen rund um das komplexe Thema der Migration zur Seite.
Unsere Expertise
Wir sind ein professionell ausgebildetes Team mit dem Schwerpunkt Migrationsrecht, das Sie in allen Belangen des Aufenthaltsrechts bei Beratung, Antragsstellung und Vertretung vor den Behörden und Gerichten unterstützt.
Wir bringen Behörden auf Ihre Seite!
Wir wissen, wie wir am besten auf die verschiedenen Ämter, Behörden und staatlichen Stellen zugehen müssen, die für Sie zuständig sind. Wir haben Erfahrung, welche Dokumente und Informationen relevant sind und bringen Sie stets auf den neuesten Stand
Wir unterstützen Sie u.a. bei
Vertretung vor den Einbürgerungsbehörden und Gerichten
Vertretung vor der deutschen Botschaft
Vertretung vor dem Bundesverwaltungsamt
Unser Team an erfahrenen Anwält:innen

Dr. Anna Börger

Moritz Cuber

Jonas Weßling

Eva Reichert

Sophie Dittmeyer
FAQs – Häufig gestellte Fragen zur Staatsangehörigkeit
Das Staatsangehörigkeitsrecht regelt, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und unter welchen Bedingungen diese erlangt oder verloren werden kann.
Es gibt mehrere Wege, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erlangen:
- Abstammung: Kinder deutscher Eltern erhalten automatisch die Staatsangehörigkeit.
- Geburt: Kinder ausländischer Eltern können die Staatsangehörigkeit erwerben, wenn mindestens ein Elternteil seit fünf Jahren in Deutschland lebt und ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht hat.
- Einbürgerung: Nicht-deutsche Personen können die Staatsangehörigkeit durch ein Einbürgerungsverfahren erlangen.
Das Einbürgerungsverfahren ist der Prozess, durch den eine nicht-deutsche Person die deutsche Staatsangehörigkeit erlangen kann. Es umfasst mehrere Schritte und Voraussetzungen.
Die allgemeinen Voraussetzungen sind:
- Mindestens fünf Jahre rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland (kürzere Frist möglich bei bestimmten Voraussetzungen, z.B. für Ehepartner:in deutscher Staatsangehöriger)
- Nachweis von ausreichenden Deutschkenntnissen (mindestens Niveau B1)
- Nachweis von Kenntnissen der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung (Einbürgerungstest)
- Sicherung des Lebensunterhalts ohne Sozialhilfe
- Keine schweren Straftaten
- Geklärte Identität und Staatsangehörigkeit
Zu diesen Voraussetzungen gibt es Ausnahmen. Lassen Sie sich beraten, ob Sie für solche Ausnahmen in Frage kommen.
Der Antrag auf Einbürgerung muss bei der zuständigen Ausländerbehörde oder der Einbürgerungsbehörde gestellt werden. Mit dem Antrag sind verschiedene Unterlagen einzureichen.
Wichtige Dokumente sind u.a.:
- Gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Nachweise über den Aufenthalt (z. B. Meldebescheinigung)
- Nachweis über Deutschkenntnisse
- Nachweise über Lebensunterhalt (z.B. Einkommensnachweise)
- Nachweise über die Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung
- Einbürgerungstest-Zertifikat
Nach erfolgreicher Einbürgerung erhalten Sie eine Einbürgerungsurkunde, welche die deutsche Staatsangehörigkeit bestätigt. Sie sind dann berechtigt, einen deutschen Pass zu beantragen.
Ja, das ist nach einer Gesetzesänderung im Jahr 2024 möglich.
Ihr Weg zur Einbürgerung
Der Weg zur Einbürgerung muss nicht kompliziert sein. Lassen Sie uns gemeinsam die Hürden überwinden – wir unterstützen Sie mit Fachwissen und Erfahrung.