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Ihr Weg in die deutsche Staatsangehörigkeit: Vertrauen Sie auf unsere Expertise

Mit dem deutschen Pass ergeben sich neue Möglichkeiten. Sie können in Deutschland wählen und in viele Länder weltweit einreisen. Doch können Einbürgerungsverfahren lange dauern und auch schwierige Rechtsfragen aufwerfen – wir beraten Sie gerne!

Ihr Weg zur Einbürgerung

  • Individuelle Erstberatung und Strategieentwicklung
  • Zusammenstellung von Dokumenten und Antragsstellung
  • Kommunikation und Nachverfolgung mit den Behörden
  • Beratung zur und Umsetzung der Beschleunigung des Verfahrens
Jetzt Termin vereinbaren!
Teilansicht eines Globus mit Fokus auf Westafrika und Südeuropa.

Verstehen Sie die Einbürgerungsvoraussetzungen

Um eingebürgert zu werden, müssen Sie in der Regel fünf Jahre in Deutschland gelebt haben. In besonderen Fällen kann die erforderliche Zeit auf bis zu drei Jahre verkürzt werden. Nicht jede Aufenthaltserlaubnis berechtigt jedoch zur Einbürgerung. Lassen Sie sich von uns beraten, ob ein Statuswechsel in eine andere Aufenthaltserlaubnis notwendig und möglich ist.

Für die Einbürgerung wird nicht mehr vorausgesetzt, dass Sie Ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben. Umgekehrt verlieren Sie Ihre deutsche Staatsangehörigkeit auch nicht mehr durch Annahme einer ausländischen Staatsangehörigkeit.

Beschleunigen Sie Ihr Einbürgerungsverfahren

Die Dauer der Einbürgerungsverfahren kann frustrierend lang sein. Termine zur Abgabe der Einbürgerungsunterlagen liegen oft weit in der Zukunft. Eine Untätigkeitsklage kann helfen, das Verfahren zu beschleunigen. Manchmal reicht schon die Androhung einer solchen Klage, um einen schnelleren Termin zu erhalten.

Sind Sie bereits im Einbürgerungsverfahren und die Behörde entscheidet nicht?

Lassen Sie sich von uns beraten, um Ihr Verfahren zu beschleunigen.

Statusfeststellungsverfahren

Wird das Bestehen Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit von den deutschen Behörden in Frage gestellt? Ein Feststellungsantrag kann helfen. Diese Anträge können bei deutschen Botschaften im Ausland gestellt werden. Zuständig ist das Bundesverwaltungsamt in Köln. Wir beraten und vertreten Sie gerne in diesen Verfahren.

Die deutsche Staatsangehörigkeit wird durch Geburt erworben, wenn ein Elternteil deutsch ist. Leben Sie gewöhnlich im Ausland und haben Fragen zum möglichen Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit Ihres Kindes? Wir bieten digitale Beratungstermine an, um Ihnen zu helfen.

Eine Hand zeigt auf eine detaillierte Seelandkarte mit Inseln und Wasserwegen.
Eine Gruppe von vier Personen steht auf einem Balkon und unterhält sich, umgeben von Bäumen.
Visitenkarte mit der Aufschrift "CWR RECHTSANWÄLTE" auf einem Holztisch.
Eine Gruppe von drei Personen unterhält sich draußen; im Hintergrund sind Bäume und ein Gebäude zu sehen.
Weltkarte mit der Aufschrift "PERSPEKTIVEN WECHSELN!" am oberen Rand.
Nahaufnahme eines Bücherregals mit einem Buch, dessen Titel "Grundrechte-Report 2023" lautet.

Warum CWR Rechtsanwälte?

Unsere breite Erfahrung und unser tiefes Verständnis der rechtlichen Rahmenbedingungen machen uns zu Ihrem idealen Partner auf dem Weg zur deutschen Staatsangehörigkeit. Kontaktieren Sie uns noch heute und starten Sie gemeinsam mit uns in eine erfolgreiche Zukunft!

Unser engagiertes Team von Anwält:innen arbeitet hart daran, Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten und steht Ihnen bei allen Fragen rund um das komplexe Thema der Migration zur Seite.

Unsere Expertise

Wir sind ein professionell ausgebildetes Team mit dem Schwerpunkt Migrationsrecht, das Sie in allen Belangen des Aufenthaltsrechts bei Beratung, Antragsstellung und Vertretung vor den Behörden und Gerichten unterstützt.

Wir bringen Behörden auf Ihre Seite!

Wir wissen, wie wir am besten auf die verschiedenen Ämter, Behörden und staatlichen Stellen zugehen müssen, die für Sie zuständig sind. Wir haben Erfahrung, welche Dokumente und Informationen relevant sind und bringen Sie stets auf den neuesten Stand

Jetzt beraten lassen
»Wir sind äußerst zufrieden mit der Arbeit von Frau Dittmeyer. Ihre Professionalität, Fachkenntnisse und ihr Engagement sind beeindruckend. Sie hat uns während des gesamten Prozesses kompetent beraten und vertreten. Besonders schätzen wir ihre klare Kommunikation und zuverlässigkeit. Wir können Frau Dittmeyer uneingeschränkt weiterempfehlen und würden wir uns jederzeit wieder an sie wenden. Vielen Dank für die hervorragende Unterstützung! Familie Almanla«
S
S. A
Quelle: Google Business
»Ich war Klientin bei Frau Reichert und ich kann sagen, dass sie eine sehr gute Anwältin ist. Sie ist verständlich und ist bereit dich jeder Zeit zu unterstützen. Sie ist sehr korrekt und das Team genauso. Sie antworten immer und das Team ist sehr erfolgreich. Ich kann das alles bestätigen, da sie mir beim Gewinnen des Gerichtsverfahren geholfen haben. Wenn Sie eine gute Anwältin brauchen, dann sind Sie bei Frau Reichert auf jeden Fall richtig.«
E
Elona Lona
Quelle: Google Business
»Frau Dittmeyer half meinem Freund, der jahrelang nur geduldet war, bei der Verfestigung seines Aufenthalts. Die Kommunikation war super, Frau Dittmeyer hat ihre Schritte nachvollziehbar erklärt und uns alle rechtlichen Möglichkeiten aufgezeigt. Sie war für uns in dringenden Sachen jederzeit erreichbar. Wir werden auch in Zukunft gerne wieder auf sie zurück kommen!«
M
M. C.
Quelle: anwalt.de
»Wir waren sehr zufrieden mit der Arbeit von Herrn Cuber. Sehr klar, verlässlich und engagiert. Durch ihn hat der Mandat nun den höchsten Asyl Status. Große Empfehlung!«
S
Sophie H.
Quelle: Google Business
»Frau Börger ist meine Rechtsanwältin und bin sehr zufrieden mit ihrer Arbeit. Meine Anliegen war in 2 Monate erledigt. Immer wieder bei ihr. Super nett, freundlich. Kann ich nur weiter empfehlen.«
B
Bojan Petkovic
Quelle: Google Business

Wir unterstützen Sie u.a. bei

Vertretung vor den Einbürgerungsbehörden und Gerichten

Wir übernehmen kompetent die Korrespondenz mit diesen Stellen, um Ihnen schnell zur Einbürgerung zu verhelfen.

Vertretung vor der deutschen Botschaft

Wir vertreten Sie, wenn Sie im Ausland leben und die deutschen Botschaften Ihnen keinen deutschen Pass ausstellen wollen.

Vertretung vor dem Bundesverwaltungsamt

Wir begleiten Sie in dem komplexen Verfahren, in denen das Bestehen oder Nicht-Bestehen Ihrer Staatsangehörigkeit festgestellt werden soll.

Unser Team an erfahrenen Anwält:innen

Eine Frau mit langen blonden Haaren steht in einem hellen Raum vor einem Fenster und trägt ein dunkelblaues Oberteil.

Dr. Anna Börger

Rechtsanwältin für Migrationsrecht
Eine Person im schwarzen Hemd blickt in die Kamera; unscharfer Hintergrund mit Fenstern.

Moritz Cuber

Rechtsanwalt für Migrationsrecht & Strafrecht
Ein Mann mit braunem Haar und Bart trägt ein graues Hemd und blickt in die Kamera; im Hintergrund sind unscharfe Pflanzen zu sehen.

Jonas Weßling

Rechtsanwalt für Migrationsrecht
Eine Frau mit braunem Haar trägt ein schwarzes Oberteil und lächelt in die Kamera, vor einem unscharfen Hintergrund.

Eva Reichert

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Migrationsrecht
Eine Frau mit braunem, schulterlangem Haar und Brille, in einem dunklen Oberteil, steht vor einem verschwommenen, hellen Hintergrund.

Sophie Dittmeyer

Rechtsanwältin für Migrationsrecht

FAQs – Häufig gestellte Fragen zur Staatsangehörigkeit

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Staatsangehörigkeit

E-Mail

info@cwr-rechtsanwaelte.de

Telefon

+49 (0)221/589-27-330

Adresse

Heumarkt 52, 50667 Köln

Das Staatsangehörigkeitsrecht regelt, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und unter welchen Bedingungen diese erlangt oder verloren werden kann.

Es gibt mehrere Wege, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erlangen:

  1. Abstammung: Kinder deutscher Eltern erhalten automatisch die Staatsangehörigkeit.
  2. Geburt: Kinder ausländischer Eltern können die Staatsangehörigkeit erwerben, wenn mindestens ein Elternteil seit fünf Jahren in Deutschland lebt und ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht hat.
  3. Einbürgerung: Nicht-deutsche Personen können die Staatsangehörigkeit durch ein Einbürgerungsverfahren erlangen.

Das Einbürgerungsverfahren ist der Prozess, durch den eine nicht-deutsche Person die deutsche Staatsangehörigkeit erlangen kann. Es umfasst mehrere Schritte und Voraussetzungen.

Die allgemeinen Voraussetzungen sind:

  1. Mindestens fünf Jahre rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland (kürzere Frist möglich bei bestimmten Voraussetzungen, z.B. für Ehepartner:in deutscher Staatsangehöriger)
  2. Nachweis von ausreichenden Deutschkenntnissen (mindestens Niveau B1)
  3. Nachweis von Kenntnissen der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung (Einbürgerungstest)
  4. Sicherung des Lebensunterhalts ohne Sozialhilfe
  5. Keine schweren Straftaten
  6. Geklärte Identität und Staatsangehörigkeit

Zu diesen Voraussetzungen gibt es Ausnahmen. Lassen Sie sich beraten, ob Sie für solche Ausnahmen in Frage kommen.

Der Antrag auf Einbürgerung muss bei der zuständigen Ausländerbehörde oder der Einbürgerungsbehörde gestellt werden. Mit dem Antrag sind verschiedene Unterlagen einzureichen.

Wichtige Dokumente sind u.a.:

  1. Gültiger Reisepass oder Personalausweis
  2. Nachweise über den Aufenthalt (z. B. Meldebescheinigung)
  3. Nachweis über Deutschkenntnisse
  4. Nachweise über Lebensunterhalt (z.B. Einkommensnachweise)
  5. Nachweise über die Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung
  6. Einbürgerungstest-Zertifikat

Nach erfolgreicher Einbürgerung erhalten Sie eine Einbürgerungsurkunde, welche die deutsche Staatsangehörigkeit bestätigt. Sie sind dann berechtigt, einen deutschen Pass zu beantragen.

Ja, das ist nach einer Gesetzesänderung im Jahr 2024 möglich.

Ihr Weg zur Einbürgerung

Der Weg zur Einbürgerung muss nicht kompliziert sein. Lassen Sie uns gemeinsam die Hürden überwinden – wir unterstützen Sie mit Fachwissen und Erfahrung.

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